Im Internet
Gerade im Internet ist die Hemmschwelle, andere zu beleidigen, meist sehr niedrig, da man der anderen Person nicht direkt gegenübersteht. Blogs, Webseiten und soziale Netzwerke bieten entsprechende Plattformen mit ihren Kommentarfunktionen und ein beleidigender, ehrverletzender Kommentar ist schnell geschrieben und veröffentlicht. Was dabei gern übersehen wird ist, dass eine solch online veröffentlichte Beleidigung eine besondere Schwere hat, da sie von einem besonders großen, meist nicht einzugrenzenden, Personenkreis gelesen werden kann und das rund um die Uhr. Die Beleidigung wird also ungleich viel mehr Personen zugänglich gemacht, als es üblicherweise der Fall ist, wenn beleidigende Worte in einem persönlichen Gespräch fallen.
Und natürlich darf nie vergessen werden, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist. Der Tatbestand des § 185 StGB gilt daher auch für online veröffentlichte Beleidigungen. Geschädigte haben also auch bei Beleidigungen im Internet die Möglichkeit, strafrechtlich sowie zivilrechtlich dagegen vorzugehen. Dies gilt natürlich zum einen bei klassischen Schimpfwörtern, aber gerichtlich wurde auch schon die vergleichsweise harmlose Titulierung „Spaßbieter“ als Beleidigung angesehen, die im Rahmen einer Ebay-Bewertung abgegeben wurde.
Die Nettiquette und die guten Manieren sollten also auch dann beachtet werden, wenn online Kommentare verfasst werden. Die Tatsache, dass Beleidigungen im Internet einen wesentlich größeren, wenn nicht sogar unbegrenzten Publikum zugänglich gemacht werden, kann sich sogar auf die Höhe eines möglichen Schmerzensgeldes auswirken. Schließlich muss der Geschädigte damit leben, vor besonders vielen Personen diffamiert worden zu sein, was entsprechend belastend ist.
Die vermeintliche Anonymität des Internets führt täglich dazu, dass sich Internetnutzer im Ton vergreifen und in verschiedenem Maße ausfällig werden. Gefallen lassen müssen sich dies andere Nutzer selbstverständlich nicht, ihnen stehen verschiedene Vorgehensweisen zur Verfügung. Zunächst sollten Beweise gesichert werden. Dazu können Screenshots angefertigt werden oder die Seiten, auf denen die beleidigenden Kommentare veröffentlicht wurden, werden ausgedruckt. Hilfreich ist es auch immer, wenn sie die IP-Nummer des Computers ermitteln lässt, von dem aus der Kommentar verfasst wurde.
Sollte der Täter namentlich bekannt sein, sollte er in einer persönlichen Nachricht dazu aufgefordert werden, vorhandene Einträge zu löschen und weitere Kommentare zu unterlassen. Ist eine persönliche Kontaktaufnahme nicht möglich oder reagiert der Verfasser nicht, kann es auch helfen, sich an den Betreiber der Webseite/Mods direkt zu wenden und diesen aufzufordern, die Löschung des betreffenden Beitrags vorzunehmen.
Anzeige
Damit eine Beleidigung strafrechtlich verfolgt werden kann, muss ein entsprechender Strafantrag gestellt werden, wie aus § 194 StGB hervorgeht. Der Strafantrag wird dabei durch den Geschädigten selbst gestellt. Mittels des Antrags drückt dieser seinen Wunsch nach strafrechtlicher Verfolgung aus. Gemäß § 77b StGB hat der Geschädigte den Strafantrag innerhalb einer Frist von drei Monaten zu stellen.
Anzeige wegen Beleidigung bekommen – Folgen
Beleidigungen kommen häufig vor, schnell lässt man sich zu unangemessenen Äußerungen hinreißen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass der Täter eine Anzeige wegen Beleidigung auf die leichte Schulter nehmen sollte. Es wird immer auch auf die individuellen Umstände abgestellt. So wird der genaue Tathergang ebenso berücksichtigt wie die Schwere der Beleidigung.
Bei der Findung des Strafmaßes wird ebenso berücksichtigt, ob der Täter schon einiges auf dem Kerbholz hat oder ob sein Strafregister bisher blütenrein ist.
Wie aus dem Gesetz hervorgeht, kann bei einer Beleidigung eine Geld- aber auch Freiheitsstrafe verhängt werden. In jedem Fall ist es auch bei einem scheinbaren Bagatelldelikt wie einer Beleidigung sinnvoll, sich an einen Anwalt zu wenden, bestenfalls wird ein Fachanwalt für Strafrecht kontaktiert, der seinen Mandanten auch vor Fehlern im Rahmen der Vernehmungen bewahren kann.
Der Anwalt wird sich für den konkreten Fall die beste Verteidigungsstrategie überlegen. Zudem hat er im Rahmen des laufenden Ermittlungsverfahrens die Möglichkeit, Einsicht in die Akten zu beantragen und kann sich so weitaus besser in den Fall einarbeiten, als es dem Mandanten allein selbst möglich wäre. Und so lassen sich mitunter empfindliche Geldstrafen umgehen.
So mussten beispielsweise nach einer Anzeige wegen Beleidigung 500 Euro gezahlt werden, weil einem Polizisten gegenüber der Begriff „Scheißbulle“ fiel. 300 Euro waren es, weil sich jemand dazu hinreißen ließ, eine Kassiererin als „Dumme Kuh“ zu bezeichnen. Und 2.500 Euro wurden sogar fällig für die Titulierung des „faulsten Mitarbeiters Deutschlands“ gegenüber einem Mitarbeiter.
Was versteht das deutsche Recht unter Beleidigung?
Nach dem deutschen Recht ist eine Beleidigung jede Äußerung, Handlung oder Darstellung, die geeignet ist, das Ansehen einer anderen Person in der öffentlichen Meinung herabzusetzen oder zu verletzen. Diese Definition stammt aus dem § 185 des Strafgesetzbuches (StGB).
Es gibt verschiedene Arten von Beleidigungen:
Ehrverletzung in Worten: Diese Art der Beleidigung tritt auf, wenn beleidigende Ausdrücke verwendet werden.
Ehrverletzung durch Taten: Diese Art von Beleidigung beinhaltet Handlungen, die eine andere Person herabwürdigen.
Ehrverletzung durch Unterlassung: Diese Form von Beleidigung kann auftreten, wenn eine gebotene Handlung unterlassen wird.
Ein Beispiel für eine Beleidigung wäre, wenn jemand in der Öffentlichkeit als "Dieb" bezeichnet wird, obwohl keine entsprechende strafrechtliche Verurteilung vorliegt.
Was sind die strafrechtlichen Folgen einer Beleidigung?Eine Beleidigung kann nach dem § 185 StGB mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden. In bestimmten Fällen, z. B. bei Beleidigung mit Verwendung von Schimpfworten, kann die Strafe sogar höher ausfallen. Zudem kann der Geschädigte zivilrechtliche Ansprüche geltend machen, wie zum Beispiel:
Schadenersatz: Der Geschädigte kann einen finanziellen Ausgleich für den erlittenen Schaden verlangen.
Schmerzensgeld: Dies kann beansprucht werden, wenn durch die Beleidigung ein seelischer Schmerz entstanden ist.
Wie verhält es sich mit Beleidigungen im Internet?
Beleidigungen im Internet unterliegen den gleichen gesetzlichen Regelungen wie Beleidigungen im realen Leben. Das heißt, auch hier kann eine Straftat nach § 185 StGB vorliegen. Beleidigungen im Internet können allerdings schwieriger zu verfolgen sein, da die Täter oft anonym agieren. Trotzdem können Opfer von Online-Beleidigungen rechtliche Schritte einleiten. Es empfiehlt sich, solche Vorfälle zu dokumentieren und gegebenenfalls Anzeige zu erstatten.
Mir ist aufgefallen und ich habe es auch von anderen erfahren dass sich manche Personen gezielt mit provokantem oder herabwürdigendem Verhalten in den Vordergrund stellen. Dabei geht es nicht nur um einzelne Kommentare sondern oft auch um ein geschicktes Spiel mit Gruppendynamik das andere Nutzer verletzt oder kleinmacht.
Es geht nicht darum Diskussionen zu verbieten oder Meinungen zu unterdrücken ganz im Gegenteil. Meinungsfreiheit lebt vom gegenseitigen Respekt. Doch wenn gezielt einzelne Nutzer abgewertet oder bloßgestellt werden ist eine Grenze überschritten.
Das Argument man sei nur eine Kunstfigur kann nicht als Freifahrtschein für respektloses Verhalten dienen. Es schützt nicht davor Verantwortung für Worte und Taten zu übernehmen weder nach deutschem Recht noch nach den Regeln die wir hier im Chat gemeinsam achten sollten.
Solche Kommentare die bewusst die Wertschätzung und Würde anderer untergraben haben weder mit Kunst noch mit Meinung zu tun und sollten im Sinne der Hausordnung bis auf weiteres entfernt werden. Das gilt so lange bis erkennbar ist dass sich das Verhalten ändert Einsicht gezeigt wird und keine weiteren persönlichen Angriffe oder Provokationen folgen.
Dieser Chat ist zum Abschalten da
Wenn du dich aber ungerecht behandelt oder provoziert fühlst, ist es auch dein gutes Recht, dich zu äußern sachlich, klar und bestimmt.
Buzi Das sind wahre Worte und hat nicht mehr mit Meinungsfreiheit zu tun die Würde und Wertschätzung andere zu untergraben.
Die Würde eines Menschen ist unantastbar und ist zu achten
Buzi du hast vollkommen recht
Dass man es locker nehmen soll wenn man Beleidigt wird ist das letzte und Beleidigungen sind keine Kunstform!
Was können andere dafür das er mal blöd angemacht worden ist und wenn er nicht versteht was Meinungsfreiheit ist soll er mal das Grundgesetz lesen.
Die Würde des Menschen ist unantastbar so steht es auch im Grundgesetz und Menschen herabwürdigen ist das letzte.
Wenn er mit Respekt behandelt werden will soll er auch andere mit Respekt behandeln
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