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Aktfotografie oder Pornographie (Jugendschutz)

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Chevalier
time Gepostet am 2020.10.01, 15:30 Uhr          chart 507 Besuche

Aktfotografie oderPornografie?

Was ist Aktfotografie?

Aktfotografien beabsichtigen nicht primär eine sexuelle Erregung und sind neben einem ästhetischen und handwerklichen Anspruch auch durch menschliche Achtung gekennzeichnet.
Ein Akt ist die Kunst der Abbildung, des nackten menschlichen Körpers. Akt Kunst umfasst Fotografie, Zeichnungen, Malerei, Grafik und Skulpturen.
Quelle: Wikipedia

Was ist Pornografie?

Zunächst muss es sich um eine pornographische Schrift handeln.
Hierunter fallen insbesondere Fotos und Videos. Abzugrenzen ist die Pornographie von bloßen erotischen Darstellungen.
Um Pornografie handelt es sich nach Auffassung des Bundesgerichtshofes wenn die Darstellung, sexuelle Vorgänge in grob aufdringlicher,
anreißerischer Weise in den Vordergrund rückt und ihre Gesamttendenz ausschließlich oder überwiegend auf das lüsterne Interesse des Betrachters an sexuellen Dingen abzielt.
(BGHSt 23,44;37,55)

Bei Pornografie geht es daher um die Erregung des Betrachters, während bei bloßen erotischen Darstellungen ein ästhetischer, kunstvoller Aspekt im Vordergrund steht.
Ein erotisches Selfie, ein tiefes Dekollete', Bilder im Bikini oder in Unterwäsche und das oben ohne Foto unterfallen daher nicht der potentiellen Pornografie.
Quelle:https://kujus-strafverteidigung.de

Jugendschutz

Werden erotische Darstellungen als entwicklungsbeeinträchtigend eingeschätzt, müssen sie sodann ob ihrer Gefährdungseignung einer bestimmten Altersklasse
(relevant sind die Stufen von 16-18 Jahren) zugeordnet werden. Differenzierungskriterien sind die Intensität des sexuellen Bezuges, die Detailgenauigkeit der
erotischen Ausprägungen sowie die Dauer und Frequentierung einzelner relevanten Szenarien.
Eine Freigabe für die Altersstufe von 16 Jahren wird nicht zu beanstanden sein, wenn beispielsweise nackte Personen, aufreizende
Körperhaltungen oder der Geschlechtsakt ohne Erkennbarkeit der Genitalien dargestellt werden.
Quelle:https://www.it-recht-kanzlei.de/jugendschutz

Kunstfreiheiti

ist ein Grundrecht, das dem Schutz künstlerischer Ausdrucksformen dient.
GGArt.5 Absatz 3

Nur mal so, weil sich jemand über das Erotische hier im Forum aufgeregt hat.


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