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Mediennutzung Kinder/Eltern (Jugendschutz)

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time Gepostet am 2020.10.01, 15:43 Uhr          chart 426 Besuche

Mediennutzung Kinder/Eltern

Internet und Recht:

In Deutschland, Österreich und der Schweiz gilt eine Person unter 18Jahren also bis zum Eintritt der Volljährigkeit als minderjährig.
Minderjährige stehen unter einem besonderen Schutz und haben eingeschränkte Rechte und Pflichten.

GesetzlicheElternpflichten am Beispiel Whats App:

Das Amtsgericht in Bad Hersfeld hat am 15.05.2017 Leitsätze und Pflichten für Eltern formuliert, falls sie ihren Kindern die Nutzung
des Smartphones bzw. von Whats App ermöglichen.
Überlassen Eltern ihrem minderjährigen Kind ein digitales smartes Gerät zur dauerhaften Nutzung, so stehen sie in der Pflicht, die Nutzung
dieses Gerätes durch das Kind bis zu dessen Volljährigkeit ordentlich zu begleiten und zu beaufsichtigen.
Verfügen die Eltern selbst bislang nicht über hinreichende Kenntnisse von smarter Technik und über die Welt der digitalen Medien,
so haben sie sich die erforderlichen Kenntnisse unmittelbar und kontinuierlich anzueignen, um ihre Pflicht zur Begleitung und Aufsicht
durchgehendordentlich erfüllen zu können.
Den gesamten Text könnt ihr gern nachlesen oder euch über geeignete Sicherheitssoftware informieren.
Quelle: http://diagnose-media.org


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