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sterbehilfe

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bmeister bmeister
ralph
time Gepostet am 2019.04.20, 10:58 Uhr          chart 2799 Besuche

ja oder nein also ich bin dafùr hab bei einer freundin erlebt wie ihr vater nach einem schlaganfall 4 jahre im komma lag nur kùnstlich am leben erhalten wurde da frage ich mich schon muß das sein ich finde lasst die menschen in wùrde sterben was sol ein leben an maschienen


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Madame RosaKleid
time Gepostet am 2019.04.20, 22:16 Uhr

Tja ralph, auch ich hätte meinem Vater gerne die vielen Schmerzen erspart. Leider ist so etwas in Deutschland nicht möglich, in anderen Ländern schon. Deutschland ist wie fast immer Schlusslicht wenn es darum geht, Menschen ein langes Leiden zu ersparen. Bei Tieren ist die Sterbehilfe in Deutschland möglich, sie wird sogar befürwortet. Bis vor ein paar Jahren noch wurden in Deutschland Tiere vor dem Gesetz als Sache eingestuft, deshalb war Sterbehilfe bei Tieren erlaubt. Denn kaputte Sachen wirft man weg, nicht wahr?

RosaKleid


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Madame RosaKleid
time Gepostet am 2019.04.20, 22:59 Uhr

Der rechtliche Aspekt in Deutschland

In Deutschland regelt das Strafgesetzbuch ausschließlich die aktive Sterbehilfe. Diese ist strafbar, auch wenn der Patient explizit geäußert hat, dass er sterben möchte. Wer trotz des gesetzlichen Verbots aktiv beim Sterben hilft, begeht den Straftatbestand der "Tötung auf Verlangen".
Anders ist es bei der Beihilfe zum Suizid: Da eine Selbsttötung straffrei ist, ist auch die Beihilfe dazu theoretisch nicht strafbar. Andererseits gibt es in diesem Fall andere rechtliche Regelungen wie die zur "unterlassenen Hilfeleistung", die wiederum strafrechtlich verfolgt wird. Außerdem legt die Musterberufsordnung der Ärzte fest, dass ein Mediziner nie Beihilfe zum Suizid leisten darf. Diese Ordnung aber wurde nicht von allen Landesärztekammern übernommen. Da die rechtliche Lage unklar ist, verschreiben viele Ärzte keine Arzneimittel, die direkt zum Tod des Patienten führen. Die Bundesärztekammer spricht sich in ihren "Grundsätzen zur ärztlichen Sterbebegleitung" sowohl für die indirekte als auch die passive Sterbehilfe aus, sofern der Patient einen entsprechenden Wunsch geäußert hat.
2009 trat ein Gesetz in Kraft, das den Umgang mit der sogenannten Patientenverfügung regelt. In ihr können Menschen für den Fall vorsorgen, dass sie einmal nicht mehr selbst Entscheidungen treffen können, etwa wenn sie im Koma liegen: In der Patientenverfügung legen sie fest, welche medizinischen Eingriffe sie wünschen und welche nicht. Demnach müssen sich Ärzte und Angehörige an den Willen des Patienten halten, selbst wenn die Krankheit nicht unbedingt zum Tod führt.
Patientenverfügungen müssen schriftlich verfasst sein oder in einer ähnlich eindeutigen Art der Aufzeichnung vorliegen €“ wie beispielsweise als Video. Allerdings kann man in einer Patientenverfügung nicht einfordern, dass einem jemand beim Suizid hilft; dies bleibt weiterhin strafbar.

Sterbehilfe in anderen Ländern

In den Niederlanden sind, anders als in Deutschland, sämtliche Arten der Sterbehilfe straffrei. Der Arzt muss jedoch Vorgaben erfüllen. Er muss etwa zu dem Schluss kommen, dass der Patient aus eigenem Antrieb und nach reiflicher Überlegung sterben möchte.
Zudem muss der Arzt definitiv feststellen, dass der Sterbewillige keine Aussicht auf Besserung seines Zustandes hat und dass er seine Leiden kaum erträgt. Fällt dann die gemeinsame Entscheidung, dass Sterbehilfe eingeleitet geleistet werden soll, muss ein zweiter Arzt zustimmen. Ähnliche Regelungen gelten in den benachbarten Ländern Belgien und Luxemburg.
In der Schweiz ist die aktive Sterbehilfe strafbar, die anderen drei Formen hingegen €“ also die indirekte und die passive Sterbehilfe sowie der assistierte Suizid €“ sind erlaubt. Der Schweizer Berufsverband der Ärzte sieht einerseits die Beihilfe zur Selbsttötung nicht als Aufgabengebiet eines Mediziners an, andererseits soll ihm zufolge der Mediziner den Willen des Patienten respektieren. Deshalb wird in der Schweiz der assistierte Suizid toleriert.
Schweizer Organisationen wie Dignitas vermitteln Patienten auf Wunsch an Ärzte in der Schweiz, die bereit sind, zum Tode führende Medikamente zu verschreiben.
In Österreich sieht die rechtliche Lage ähnlich aus wie in Deutschland: Die passive und die indirekte Sterbehilfe sind erlaubt, sofern sie den Wunsch des Sterbenden widerspiegeln. Auch in Österreich können Patientenverfügungen verfasst werden, deren Erklärungen bindend sind.
Allerdings ist auch dort die aktive Sterbehilfe strafbar €“ und anders als in Deutschland ist die Beihilfe zum Suizid eindeutig nicht erlaubt, sie wird wie die aktive Sterbehilfe bestraft.

So sieht der rechtliche Aspekt aus.

RosaKleid


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gender matze51
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matze51
time Gepostet am 2019.04.22, 03:20 Uhr

Hallo  ,so gehen Meinungen auseinander , Sterbehilfe ist wie  , sterben mit Hilfe . also behilflich sein zum sterben ,besser gesagt ich helfe die Person sich umzubringen . RosaKleid   hättest du das mit deinem Vater wirklich gemacht ???? ...glaube kaum das du das fertig gebracht hättest ..!!es ist leichter gesagt wie es im leben wirklich ist .Man kann hier Sprüche kloppen ohne ende ..die Wirklichkeit ist nicht so,  schreiben kann man viel, wenn man vor Tatsachen steht wird es eng.
Ralph  erst nachdenken vor dem einschenken ...wenn du eine liebe Person hättest die nicht sterben kann, würdest du helfen ??  und nachher steht auf dem Grabstein ..--Gott der Herr hat gegeben .Gott der Herr hat  genommen ,....  stimmt dann  ja nicht mehr ...Ralph DU HAST DANN Genommen ,,frage wer könnte damit leben , die Einwilligung zu geben .ICH NICHT  ,,,Ralph dafür kann man nur sein wenn man mit der Person nichts zu tun hat...sogar der Arzt  macht es nicht ...das Gewissen plagt da.
im Hinterkopf ist immer das ...die letzte Hoffnung stirbt zuletzt..


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Madame RosaKleid
time Gepostet am 2019.04.22, 22:37 Uhr

Wenn mein Vater mich um eine Überdosis der Opiate, die er immer hat nehmen müssen gebeten hätte, hätte ich ihm diese gegeben. Alles wäre besser gewesen als ihn so leiden zu sehen.

RosaKleid


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gender BlackRose
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BlackRose
time Gepostet am 2019.04.23, 13:56 Uhr

Die Würde des Menschen ist unantastbar.... Steht es geschrieben. Sollte man sich nicht dann an den Willen jedes einzelnen dran halten? Wozu sonst son Gesetz auf Platz 1? Aber darüber diskutieren ja nun wieder alle bis zum erbrechen... Standpunkt von mir jeder hat das Recht selbst zu entscheiden. Sonst würde das Ding nicht Grundgesetz sondern Bibel heissen


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