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Das Bürgergeld

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Lioness
time Gepostet am 2022.11.04, 20:31 Uhr          chart 37 Besuche

Immer mehr höre ich real davon, immer mehr Meinungen dazu und unterschiedliche Stimmungen. Wie seht ihr das? 

Was ich oft höre, der Sprung des Geldes hin zu den Jobs der 'Arbeiterklasse', sei zu gering. Es gäbe dann keine  Anreiz seine Erwerbslosigkeit zu beenden.

Ich  persönlich bin da absolut null informiert was das Bürgergeld ist und was es abdeckt, als ausgebildete Fachkraft, da mein Sprung als Fachfrau eh finanziell gesehen weit weg ist von Hilfstätigkeiten oder Produktion etc.


Auf eine neutrale sachliche Unterhaltung  und bin gespannt


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gender Lisa
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Lisa
time Gepostet am 2022.11.05, 13:07 Uhr

Sora, Bürgergeld ist weiter nichts wie die neue Bezeichnung für Hartz 4  .
Die Hartz 4 Empfänger bekommen glaub ich so zwischen 400 und 450 Euro im Monat und beim Bürgergeld sollen es 50 Euro mehr sein.
Viel wollen doch gar nicht ihre Erwerbslosigkeit beenden, obwohl es in Deutschland rund 900 000 offene Arbeitsplätze gibt.

Ich werde dir mal ne kleine Geschichte erzählen
Ich kenne eine Familie, die beziehen Hartz 4, also beide arbeitslos 4 Kinder großes Auto vor der Tür, ne Kellerbar  beide immer schick angezogen
aber ebend die Kinder laufen rum wie Schlumpi.
Hab die mal gefragt warum sucht ihr euch denn nicht wieder einen Job ?
Die Antwort war, bist du denn verrückt, besser wie jetzt kanns uns doch gar nicht gehen sagten beide.
Wir können früh ausschlafen, danach schön frühstücken einkaufen fahren abends in die Kellerbar, das Geld ist immer pünktlich auf dem Konto was wollen wir denn mehr, arbeiten, nie wieder. Die brauchen keine Miete , keine Heizkosten und alles was da noch dazugehört zu bezahlen und haben schon alleine um die 
1000 Euro Kindergeld.
Bin schon am überlegen ob ich mir vielleicht auch 4 Kinder anschaffe. lach
Sora und das ist kein Einzelfall, viele Deutsch wollen gar nicht arbeiten obwohl es genug Arbeit gibt und wir die Bekloppten stehen jeden früh 
halb 5 auf und rammeln zur Arbeit
Wenn ich was zu sagen hätte würden solche die zu faul zum arbeiten sind auch kein Geld mehr bekommen.


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gender Buzlumbe
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Buzlumbe
time Gepostet am 2022.11.05, 14:45 Uhr

 Die Höhe des Bürgergeldes setzt sich zusammen aus dem Regelsatz und den Kosten der Unterkunft besteht.
Die Corona-Pandemie und der Krieg in der Ukraine haben – wie allgemein bekannt – zu spürbaren Preiserhöhungen geführt. Um eine existenzsichernde Höhe der Regelsätze sicherzustellen, ist nach Ansicht der Bundesregierung eine angemessene Erhöhung der Regelsätze geboten, und zwar zum 1. Januar 2023 für Alleinstehende um 53 Euro auf 502 Euro.Der Regelsatz beträgt 502 Euro für eine alleinstehende Person.Vom Regelsatz für eine alleinstehende Person leiten sich die Summen für weitere Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft ab. Es erhaltentongueaare: 902 Euro (451 Euro pro Person)18- bis 24-jährige Kinder: 451 Euro14- bis 17-jährige Kinder: 420 EuroSechs bis 13-jährige Kinder: 348 EuroKinder bis fünf Jahre: 318 Euro
Die Bundesregierung will außerdem die Erfahrung verstärken, dass Arbeit sich auch finanziell lohnt: Wer zwischen 520 und 1000 Euro verdient, soll künftig mehr von seinem Einkommen behalten können. Die Einkommens-Freibeträge werden in diesem Bereich auf 30 Prozent angehoben.
Weiter werden auch die Freibeträge für Einkommen von Schülerinnen und Schülern, Studierenden und Auszubildenden auf 520 Euro erhöht. In den Schulferien können Schüler sogar unbegrenzt hinzuverdienen.
Ehrenamtliches Engagement während des Bürgergeldbezugs wird ebenfalls gestärkt und gefördert. So wird die Freistellung für ehrenamtliche Tätigkeiten von monatlicher auf kalenderjährliche Berücksichtigung umgestellt.
Wer auf Bürgergeld angewiesen ist, wird in den ersten beiden Jahren das Ersparte behalten dürfen. So muss Vermögen erst ab 60.000 Euro bzw. jeweils weitere 30.000 Euro für alle anderen in der Bedarfsgemeinschaft lebende Personen für den Lebensunterhalt verwendet werden.
Die Kosten für Wohnung und Heizung werden in den ersten zwei Jahren des Bürgergeld-Bezugs in voller Höhe übernommen. Diese Regelungen gelten bereits seit Beginn der Corona-Pandemie. Vor allem in den ersten beiden Jahren des Leistungsbezugs finden mehr als die Hälfte der Menschen wieder eine Arbeit. Aus diesem Grunde gelten diese Regelungen auch beim Bürgergeld gelten. Die Menschen sollen ohne Sorge eine Job suchen können, statt sich um einen Umzug in eine günstigere Wohnung kümmern zu müssen.

Hauptziel des Bürgergeld-Gesetzes ist die Wiedereingliederung des Hilfebeziehers in den Arbeitsmarkt.Zum Zweck der Integration in den Arbeitsmarkt werden folgende Hilfen vom Jobcenter angeboten.    – Übernahme von Bewerbungskosten – Zusätzliche Hilfen zur Arbeitsaufnahme (z.B. Fahrtkosten, Zuschuss zum Führerschein) – Aktivierungsmaßnahmen (z.B. Bewerbungstraining)  – Qualifizierungsmaßnahmen unterschiedlicher Dauer, bis hin zum Nachholen eines Berufsabschlusses oder einer Umschulung mit neuem Abschluss  – Lohnkostenzuschüsse an Arbeitgeber, die Leistungsberechtigte einstellen  – Zuschuss zum Lohn an den Beschäftigten nach einer Arbeitsaufnahme  – Arbeitsgelegenheiten mit Aufwandsentschädigung (1-Euro-Jobs).Das Jobcenter entscheidet, welche Hilfe es für erforderlich hält und dem Leistungsbezieher zum Zweck der Integration in den Arbeitsmarkt anbietet.

Die Antwort lautet: Wer bereits gegenwärtig Arbeitslosengeld II oder sonstige Leistungen nach dem SGB II  bezieht, also einen Bewilligungsbescheid des Jobcenters erhalten hat, der über das laufenden Jahr 2022 hinausgeht, braucht für das Bürgergeld 2023 keinen neuen Antrag auf Leistungen stellen Wichtig:Liegt der förmliche Antrag mit allen Nachweisen vor und sind die Voraussetzungen für Leistungen nach dem SGB II gegeben, so erlässt das Jobcenter einen Bewilligungsbescheid auf Bürgergeld. In diesem Bürgergeld-Bescheid sind die Höhe der Leistungen und die Zahlungsempfänger ausgewiesen. Zahlungsempfänger aller Leistungen ist nicht immer allein der Antragsteller. So werden etwa die Krankenkassenbeiträge vom Jobcenter direkt an die Krankenkasse überwiesen. Auf besonderen Antrag überweist das Jobcenter auch die Miete direkt an den Vermieter. Gleiches gilt für die monatlichen Zahlungen an den Energieversorger.

Anträge sind immer an das örtliche Jobcenter zu richten.
Am besten mit Einschreiben.
Oder per Fax.( Guter Witz..)

Wer die Hilfe in Anspruch nimmt braucht sich nicht zu schämen! 
🐑🥗🦆❤️


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gender Lioness
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Lioness
time Gepostet am 2022.11.05, 16:21 Uhr

Solange, die Sozialleistungen nicht gleichstehend mit dem Lohn einer hilfstätigkeit oder anderem sind, sondern niedriger, ist es für mich okay das diese ausgezahlt werden.

Ich wünsche mir, daß es zum (über-)Leben reicht aber zum Leben zu wenig ist, so dass niemand hungert oder friert, aber dennoch der Wille arbeiten zu gehen um sich Urlaub etc leisten zu können gefördert wird.

Es ist für mich manchmal schwer Beziehende zu sehen, ich rede von dauerhaft Beziehenden, die technische Geräte haben  welche ich mich absparen muss ( Konsolen, Handys usw..). Auch schwer ist, man muss sich vorbereiten auf Abrechnungen, beziehende reichen es einfach ein. Zweischneidige Sache. 

Nein niemand muss sich schämen diese Dinge zu beantragen!! Gab hier und da im Umfeld auch schon mal 1-2 Monate Bezug wegen...


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gender Mücke
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Mücke
time Gepostet am 2022.11.05, 17:43 Uhr

Die Bezeichnung "Bürgergeld" ist völlig falsch gewählt. 
Sie suggeriert Millionen in Osteuropa, ja in der ganzen Welt, dass man in Deutschland ohne Arbeit vom Staat gut versorgt wird.
Etwas Schwarzarbeit und kleine andere Einnahmen, und man kann gut leben.

Sozialhilfe, sollte die Hilfe durch die Allgemeinheit, durch die Arbeitenden, weiterhin heißen.

Grundsätzlich muss die Pflicht zur Arbeitsaufnahme weiterhin gefordert werden.

Ich spreche jetzt nicht von Kranken und alten Menschen. Sondern von Arbeitsfähigen. 

Es hat Gründe, warum wir alle Flüchtenden dieser Welt anziehen. In Afrika, Asien und Lateinamerika kennt man das deutsche Sozialsystem sehr gut. 


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gender klaus47
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klaus47
time Gepostet am 2022.11.06, 08:06 Uhr

Es gab mal so genannte "Angelernte Fachkräfte" die bekamen etwas weniger an Lohn als wie eine gelernte Fachkraft, waren meist aber genau so gut, wie die Gelernte. Warum macht man das nicht mehr??? Die "Arbeitslosen" währen wesentlich weniger, und der "Fachkräfte" Mangel währe auch behoben, nö, dann lieber "Bürgergeld" einführen, das verstehe ich nicht.


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time Gepostet am 2022.11.06, 08:51 Uhr

Also ich habe im allgemeinen nichts gegen dieses Bürgergeld oder früher H4,aber mir sind die Barregelsätze zu hoch!!!! Miete und Energiekosten sollten vom Amt bezahlt werden aber alles andere würde ich bis auf einen kleinen Bargeldbetrag( so zu sagen Taschengeld) mit Wertmarken auszahlen. Ich denke damit wird der Anreiz wieder arbeiten zu gehen erhöht. Es ist sicher möglich mit den großen Lebensmittelherstellern sowie Klamottenherstellern eine Lösung zur Umsetzung zu finden!!!
Was man natürlich auch bedenken muss das man keine Auszahlung von nicht verbrauchten Marken macht so wie das sie beim einkaufen auch kein Bargeld zurück bekommen. Was auch Gewährleistet werden muss ist das sich Bezieher Ausweisen müssen wenn man das so macht.
Ich denke so würde man vllt einen großteil wieder zur arbeite bewegen können...bei den ganz faulen fällt mir leider auch nichts ein ;-)


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gender Lioness
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Lioness
time Gepostet am 2022.11.06, 10:15 Uhr

Die idee ist gut, das 'Taschengeld' reduzieren. 

Marken und Ausweis,
na ob das gut ist.
Max und Tim zb gehen in eine Klasse, Max sieht wie Tim's Mama an der Kasse den Ausweis vorzeigt und Tim wird zukünftig in der Schule gemobbt und ausgegrenzt, usw...  


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time Gepostet am 2022.11.08, 09:10 Uhr

ok,das glaube ich kann man nie ganz ausschliesssen,aber wenn man so ran geht dann werden wir keine passende Lösung finden ;-) und es geht ja darum das man den Missbrauch einschränkt und die Leute wieder zum arbeiten bekommt.


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gender Buzlumbe
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Buzlumbe
time Gepostet am 2022.11.08, 17:20 Uhr

 Ich vermisse ein Fingerabdrücke System,das würde erheblich dazu beitragen Missbrauch einzudämmen.
Der Anreiz für Leistungserschleichung  ist ziemlich hoch,und wird zu einfach gemacht!
Noch ist es nicht soweit mit Bürgergeld:1 Januar 23 soll es soweit sein.Die Hürde soll für Sanktionen erheblich herab gesetzt werden, daß ist nicht gut!

Die gelernten Arbeitsfaulen sind nicht nur mir ein Dorn im Auge,
Bürgergeld Tourismus ebenfalls.
In Niederursel bei Frankfurt wurde vergangene Woche ein Mitarbeiter mit dem Messer bedroht,da sein Essengutschein nicht gültig war!
Nach diesem Fall würde ich die komplette Sippe sofort Abschieben. Leider geht es nicht immer,da natürlich der Arme Bub erst 12 Jahre alt ist, also ich meine der mit dem Vollbart,und ach welch Zufall er kommt aus einem Land das natürlich derzeit von Unruhen geprägt ist.Auserdem ist noch zu guter letzt der Ausweis weg!!
Blöd sind die nicht,das wird über das weltweite Netz mitgeteilt .

Die jenigen,die aufgrund von Schicksalen und Krankheit,oder was auch immer nicht in der Lage sind zu Arbeiten, oder wenn die Rente nicht reicht,denen gönne ich die Sozialleistungen von Herzen.!


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gender Buzlumbe
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Buzlumbe
time Gepostet am 2022.11.28, 15:17 Uhr

  Das Bürgergeld soll ab dem 1. Januar 2023 in Kraft treten. Am 9. August 2022 wurde der Referentenentwurf veröffentlicht. Nachdem CDU/CSU mit den Plänen der Ampel-Regierung nicht einverstanden war und das Gesetz es demnach nicht durch den Bundesrat geschafft hatte, einigten sich die Parteien Ende November auf einen Kompromiss.
Die regierenden Parteien SPD, FDP und Grüne planten zunächst, dass beim Bezug von Bürgergeld eine sechsmonatige Vertrauenszeit gelten soll, in der eine Verringerung von Leistungen ausgeschlossen ist. Das bedeutete, dass im ersten halben Jahr sollten keine Sanktionen verhängt werden können, wenn etwa ein Jobangebot abgelehnt wird. Die Union setzte gegenüber der Ampel-Koalition aber durch, dass Jobcenter Betroffene bei Pflichtverletzungen stärker und früher mit Leistungskürzungen sanktionieren können.Darüber hinaus sollen Leistungsbeziehende nur 40.000 Euro an eigenem Vermögen behalten dürfen. Ursprünglich waren 60.000 Euro vorgesehen.Auch haben ausländische Personen einen Anspruch auf Bürgergeld – dieser erlischt jedoch, wenn sie keinen Aufenthaltsort in Deutschland haben, keine Arbeitserlaubnis besitzen, keiner Erwerbstätigkeit nachgehen oder das Aufenthaltsrecht nur zum Zweck der Arbeitssuche erteilt wurde.

Als hilfsbedürftig gelten Bürger:innen, die ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen sichern können und dafür auch keine Hilfe von Angehörigen oder Trägern anderer Sozialleistungen erhalten können. In den ersten zwei Bezugsjahren wird beim Bürgergeld die Vermögensprüfung ausgesetzt und auch die Angemessenheit der Wohnsituation noch nicht geprüft.😀


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