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Wenn ältere Männer gezielt junge Frauen im Chat anschreiben – wo liegt die Grenze?

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jugendschutz jugendschutz
Usuri
time Gepostet am 2025.06.10, 00:54 Uhr          chart 49 Besuche

Im Online Chat begegnen sich Menschen jeden Alters. Es ist völlig normal,
dass ältere und jüngere Nutzer miteinander kommunizieren, doch wenn
erwachsene Männer gezielt junge Frauen anschreiben, sollte man besonders
wachsam sein. Natürlich kann ein „Hallo“ in der Lobby harmlos sein. Aber es
gibt einen Unterschied zwischen einem beiläufigen Gruß und dem bewussten
Suchen nach jungen Chat-Partnern. Wer auffällig oft junge Nutzer anspricht
oder sich nur mit ihnen unterhält, verdient Aufmerksamkeit.
Wann wird aus einem netten Gespräch ein Problem?

  • Private Nachrichten ohne vorherigen Austausch in der Lobby
  •  können unangenehm wirken, besonders wenn sie gezielt an junge
  •  Nutzer gerichtet sind.
  • Absichten müssen klar sein
  • ein lockerer Smalltalk ist etwas anderes als das gezielte Ansprechen
  • mit fragwürdigen Hintergedanken.
  • Wiederholtes Anschreiben junger Nutzer
  • kann ein Warnsignal sein. Wer auffällig oft mit deutlich jüngeren 
  • Usern Kontakt sucht, sollte hinterfragt werden.
Keine Alleingänge – die Mods machen ihren Job
Natürlich kann es nerven, wenn man merkt, dass ein User sich gezielt
an junge Frauen wendet. Doch öffentliches Konfrontieren oder
Anschuldigungen ohne Beweise führen nur zu Streit und Chaos
.
Stattdessen sollte man die Mods einschalten. Moderatoren haben Erfahrung
im Umgang mit problematischen Usern und wissen, wie man mit Trollen umgeht.
Manche User provozieren absichtlich, andere testen Grenzen aus,  genau deshalb
ist es sinnvoll, auffälliges Verhalten einfach zu melden, anstatt es selbst zu bekämpfen.

Provokateure und Beleidigungen – nicht darauf eingehen Es gibt User, die
gezielt in den Chat kommen, nur um zu provozieren und zu beleidigen.
Ihre Absicht ist es, Streit anzufachen, die Stimmung zu vergiften und andere aus der
Reserve zu locken.
Auf solche Provokationen einzugehen, gibt ihnen nur das, was sie wollen, mehr Aufmerksamkeit!

Statt sich mit solchen Usern in Diskussionen zu verwickeln oder sie selbst zu konfrontieren, sollte man folgendes tun:
  • Ignorieren – wer keine Reaktion bekommt, verliert schnell das Interesse.
  • Melden – Moderatoren können gezielt eingreifen und User, die sich regelmäßig danebenbenehmen, sperren.
  • Blockieren – viele Chats bieten die Möglichkeit, bestimmte Personen komplett auszublenden.
Privatsphäre schützen – so einfach geht’s! Viele unseriöse User versuchen, unangemeldet
in die Privatnachrichten zu rutschen. Aber das muss niemand hinnehmen!
Chats bieten die Möglichkeit, den Privatbereich für Fremde zu sperren, sodass nur
Freunde Nachrichten senden können. So schützt man sich ganz einfach davor, von
Unbekannten angeschrieben zu werden.
Wer sich sicher fühlen will, kann mit wenigen Klicks einstellen, dass nur vertrauenswürdige Personen Zugriff haben.
Mein Fazit:
  • Keine Alleingänge – Moderatoren wissen, was sie tun. Lieber melden statt selbst konfrontieren.
  • Privatsphäre schützen! Fremde aus den privaten Nachrichten fernhalten, um unangenehme Chats zu vermeiden.
  • Wiederholtes gezieltes Anschreiben junger User kann ein Warnsignal sein. Wenn es auffällt, sollte es gemeldet werden.
  • Provokateure und Trolle ignorieren und melden statt ihnen Aufmerksamkeit zu schenken.
  • Weniger Drama, mehr gesunder Menschenverstand. Wer sich seltsam verhält, wird gemeldet, 


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gender Marina
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Marina
time Gepostet am 2025.06.15, 00:12 Uhr

Akela 
das gibt ihr aber noch lange nicht das Recht Usuri ständig anzugehen und zu beleidigen ich finde gut was und wie Usuri seine Position als jugenschutzbeauftragter macht er ist stets  bemüht freundlich und hilfsbereit und das ist doch gut so 
mir gefallen auch gelegentlich ein paar Sachen im Chat nicht und trotzdem flippe ich nicht gleich aus und beleidige man kann auch eine andere Wortwahl benutzen und nicht immer gleich so krass drauf los schreiben kommt auf jeden Fall besser bei den Usern an denke ich 
Manche sollten echt mal zuerst bei sich selber anfangen das Verhalten zu ändern bevor sie immer nur Fehler usw bei anderen suchen 
Usuri mach weiter so nicht alle User denken negativ über deine Arbeit 

Lg Marina 


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gender Vampi
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Vampi
time Gepostet am 2025.06.15, 13:28 Uhr

Ab wann bzw. mit welchen Alter dürfen Jugendliche Sex haben?

Rechtslage - Schutzaltersgrenze liegt bei 14 Jahren

Regelungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen finden sich grundsätzlich im Jugendschutzgesetz [JuSchG]. Zur Beantwortung der Frage, ab wann bzw. mit welchem Alter Kinder bzw. Jugendliche in Deutschland rechtlich gesehen eigentlich legal Geschlechtsverkehr haben dürfen, ist allerdings ein Blick in das Strafgesetzbuch [StGB] zu werfen. Dort wird im Abschnitt zum sog. Sexualstrafrecht (§§ 174 ff. StGB) unter anderem der sexuelle Missbrauch von Kindern (§§ 176 ff. StGB) und Jugendlichen (§§ 180, 182 StGB) geregelt. Aus diesen Strafnormen ergeben sich im Einklang mit § 1 JuSchG und § 1 JGG [Jugendgerichtsgesetz] hinsichtlich der Altersgrenzen folgende Unterscheidungen:

  • Kinder sind Personen, die noch keine 14 Jahre alt sind
  • Jugendliche sind hingegen Personen, die noch keine 18 Jahre alt sind
Mit Blick auf die §§ 176 ff., 180, 182 StGB ergibt sich, dass die sog. Schutzaltersgrenze bei 14 Jahren liegt, das heißt konkret, erst ab diesem Alter haben Jugendliche grundsätzlich das Recht, Geschlechtsverkehr zu haben.Sex mit Kinder ist stets Strafbar

Nach § 176 Absatz 1 StGB wird eine sexuelle Handlung an Kindern mit Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren geahndet. Ein solcher sexueller Missbrauch liegt nach dem Wortlaut des Gesetzes auch dann vor, wenn beispielsweise ein 13-jähriges Mädchen mit ihrem 14-jährigen Freund Geschlechtsverkehr hat. Der 14-jährige Freund macht sich somit strafbar. Ab dem 14. Lebensjahr ist man bedingt strafmündig und kann für sein Fehlverhalten zur Verantwortung gezogen werden und nach dem Jugendstrafrecht "bestraft" werden.Wenn aber zwei Kinder, die beide erst 13 Jahre alt sind, aneinander sexuelle Handlungen vornehmen, liegt keine Strafbarkeit vor, da beide noch nicht strafmündig sind und somit den Tatbestand erst garnicht verwirklichen können. Beide können demnach nicht bestraft werden. Sehr wohl kann aber das Familiengericht Erziehungsmaßnahmen anordnen; sprich, dass die Eltern des Kindes professionelle Hilfe bei der Erziehung erhalten oder dergleichen. Es kann auch dazu kommen, dass die eine Seite die andere Seite zivilrechtlich in Anspruch nimmt. In diesem Fall werden die Kinder von ihren gesetzlichen Vertretern (Eltern) vertreten.Sex mit Jugendlichen kann Strafbar sein

Nach § 182 Absatz 3 StGB sind sexuelle Handlungen zwischen einer Person über 21 Jahren und einem 14- oder 15-jährigen Jugendlichen für den erwachsenen Sexualstrafpartner dann strafbar, wenn er die fehlende Fähigkeit des Jugendlichen zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt. Ein solcher – zumindest versuchter – Missbrauch wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.Nach § 182 Absatz 1 StGB sind hingegen sexuelle Handlungen zwischen einer Person über 21 Jahren und einem 16- oder 17-jährigen Jugendlichen grundsätzlich erlaubt, soweit hierfür keine Zwangslage des Jugendlichen ausgenutzt wird. Anderenfalls wird ein solcher – zumindest versuchter – Missbrauch mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.Nach § 182 Absatz 2 StGB darf ein Erwachsener, auch wenn er Geschlechtsverkehr mit dem Jugendlichen haben darf, kein Geld dafür bezahlen. Anderenfalls wird er ebenso mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.Sex mit Schutzbefohlenen ist stets Strafbar

Schutzbefohlene i.S.d. § 174 StGB sind diejenigen Personen, denen Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren zur Erziehung, Ausbildung oder Betreuung anvertraut wurden. Damit dürfen zum Beispiel Lehrer, Ausbilder, Erzieher, Chefs, oder Gasteltern von Austauschschülern keine sexuellen Handlungen an ihren Schutzbefohlen ausführen bzw. sich von dem Schutzbefohlenen vornehmen lassen. Andernfalls wird ein solcher Missbrauch mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Fazit

Kinder dürfen rechtlich betrachtet keinen Sex haben, erst recht nicht mit Erwachsenen. Jugendliche ab 14 Jahren dürfen hingegen legal Sex haben. Jugendliche zwischen 14 und 15 Jahren aber nur, solange der Geschlechtspartner einen nicht allzu großen Altersunterschied aufweist bzw. im Falle dessen, er nicht die fehlende sexuelle Selbstbestimmung des Jugendlichen dabei ausnutzt. Anderenfalls macht sich der erwachsene Sexualpartner strafbar. Demgegenüber dürfen Jugendliche zwischen 16 und 17 Jahren grundsätzlich auch mit Erwachsenen sexuelle Handlungen vornehmen, solange ältere Geschlechtspartner dafür kein Geld bezahlt oder eine Zwangslage des Jugendlichen ausnutzt. Anderenfalls macht sich der erwachsene Sexualpartner auch insoweit strafbar.


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gender Akela
senior senior
Akela
time Gepostet am 2025.06.15, 13:34 Uhr

Hallo Marina... 
da bin ich komplett bei dir. Da schießt sie wohl hin und wieder über das Ziel hinaus und trifft dabei dann auch ungewollt Leute,die eigentlich gar nicht das Ziel waren. Das ist dann bedauerlich und daran sollte sie auch arbeiten. 
Ich nehme mal an,daß du ähnlich wie Usuri eine etwas höhere Reizschwelle hast und besonnener bleibst in deinen Reaktionen. Lucretia dagegen hat eine extrem kurze Zündschnur und da kommt die Reaktion sofort. Beides kann man aber auch nicht mit einem Fingerschnippen ändern. Sicher wäre es der Idealzustand,wenn alle sich mit Bedacht äußern würden und lieber einmal mehr überlegen was und wie sie schreiben,bevor sie es abschicken. Aber diesen Zustand wird es nie geben. Und mal ganz ehrlich...ich glaube,dann wären hier auch nur noch 20 User eingeloggt...weil es einfach zu langweilig wäre,wenn alle nur noch höflich und nett sind und sich in jeder Sache immer einig. Ein Chat lebt doch eigentlich von Emotionen,Diskussionen,unterschiedlichen Standpunkten,Meinungsverschiedenheiten...und auch von unterschiedlichem Sprachgebrauch. Je größer die Vielfalt umso interessanter ist der Chat. Ich kann mich noch an Zeiten erinnern,wo "grüne Augen" und "Stutti" es sich hier jeden Tag gegeben haben,als würde es kein morgen mehr geben. Für Neue muß das ausgesehen haben wie Zickenkrieg in höchster Vollendung. Das war Entertainment pur...weil es Spaß war. Aber heute wird auch jedes Wort auf die Goldwaage gelegt...von vorne und hinten beleuchtet...alles muß politisch korrekt sein. 
Du schreibst z.B. Usuri ist in seiner Position als Jugendschutzbeauftragter stets bemüht. Würde man ihm ein Zeugnis für seine Arbeit ausstellen und schreiben,"er war stets bemüht",so bedeutet das im Allgemeinen nichts anderes als "er hat es probiert,war aber unfähig die Anforderungen zu erfüllen." Da in einem Zeugnis ja nichts negatives stehen darf,wählt man halt diese nette Umschreibung...aber jeder weiß,was sie bedeutet. Ich denke nicht,daß du Usuri Unfähigkeit bescheinigen möchtest...aber du siehst,wie schnell man mal etwas schreiben kann,was einem dann fälschlicherweise als das genaue Gegenteil ausgelegt werden kann. Auch wenn man sich mit Bedacht äußert. Der Grat,auf dem man sich in einem Chat bewegt,wenn man sich in der Lobby aktiv einbringt,ist nunmal äußerst schmal. Und das Forum ist mittlerweile voll von Beiträgen,wo es um mißverstandene Formulierungen geht. Soviel zu der von dir zitierten "anderen Wortwahl". 
Und es sollten nicht nur "manche" ihr Verhalten überdenken und ändern...sondern jeder einzelne...jeden Tag aufs neue. Aber nicht,um bei anderen Usern jetzt gut anzukommen...sondern aus eigener Überzeugung. Alles andere würde in Arschkriecherei,verlogenem Getue und Unglaubwürdigkeit enden. 
Im Chat fallen Gestik und Mimik weg. Beides hat aber großen Anteil daran,wie wir etwas Gesagtes aufnehmen und verstehen. Einziger Ausgleich dafür sind die Smileys,um es bildlich darzustellen. Daran kann man auch nichts ändern. 
Wie schon gesagt,bin ich im Kern deiner Ausssagen voll bei dir. Ich schätze das was Usuri macht ebenso...auch wenn ich nicht in allen Punkten seiner Meinung bin. Aber das eine muß das andere ja nicht ausschließen. 


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gender Akela
senior senior
Akela
time Gepostet am 2025.06.15, 14:06 Uhr

Hallo Vampi... 
so schaut es aus...zumindest,was das Strafrecht in der Theorie vorgibt. 
Leider werden sich die Leute,die es angeht,nicht erst über die Rechtslage kundig machen,bevor sie ihren Aktivitäten z.B. in einem Chat nachgehen. Und es ist auch für die Mods eine unlösbare Aufgabe,das alles zu überwachen. Da würdet ihr mit stumpfen Waffen kämpfen. 
Da hier nur User ab 16 Jahren zugelassen sind,kommt der Teil,der jüngere betrifft ja eigentlich hier nicht zur Anwendung. Und bei denen ab 16 kann man eigentlich nur hoffen,daß sie reif genug sind um auch schon ein gewisses Maß an Eigenverantwortung an den Tag zu legen. 
Im Übrigen sehe ich das so,daß sexuelle Belästigungen ein NO GO sind...ganz egal,ob es einen Altersunterschied gibt oder es sich um gleichaltrige handelt. Egal ob die Belästigung von einem Mann oder einer Frau ausgeht (auch das gibt es). Egal ob sich jemand dazu von seinem Gegenüber ermutigt fühlte oder es einfach "nur mal antesten" wollte. Alleine das Wort "Belästigung" steht schon für sich...und da gibt es auch keine zwei Bedeutungen oder Auslegungen...und erst Recht keinen Ansatz darüber zu diskutieren. 


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