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Jugend Schutz

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Fidde
time Gepostet am 2021.02.23, 14:46 Uhr          chart 1586 Besuche

Niemand weiß, wie viele Kinder tatsächlich täglich im Internet belästigt,
beschimpft, unter Druck gesetzt und gemobbt werden. Ganz egal, ob von
Gleichaltrigen oder pädokriminell Veranlagten. Den Betroffenen sitzt
der Schreck tief in den Knochen. Häufig wissen sie sich durch
rasches Wegklicken zu helfen, doch nur selten bringen sie ihre
Erlebnisse offen zur Sprache. Die meisten Eltern haben nicht den
leisesten Schimmer, welchen inneren Konflikten Kinder und Jugendliche
durch eine Attacke in Chat und Net ausgesetzt sind. Viele wenden sich
selbst nach einer massiven sexuellen Belästigung nicht einmal an die
Polizei - aus Angst, sich selbst strafbar gemacht zu haben.


Wir hier im Cleef Chat versuchen alles das so was nicht vorkommt.
Jeder Moderator hier wird sofort Handeln .Habt bitte keine Angst so etwas zu melden


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time Gepostet am 2021.12.28, 16:55 Uhr

Hier mal eine Info wie die Schweiz den Umgang mit Medien und Jugendlichen empfiehlt : 

Empfohlene Medienzeit für Jugendliche   16 -18 jahre 


Ausbildungsbeginn/-zeit / Volljährigkeit mit 18 Jahren / Individuellen Entwicklungsstandberücksichtigen
In dieser Altersphase liegt die Verantwortung im Umgang mit den unterschiedlichen Medien immer
mehr bei den Jugendlichen. Wir empfehlen den Eltern jedoch, das Verhalten ihrer jugendlichen
Kinder gut zu beobachten und weiterhin eine klare Meinung zu vertreten. Wenn es gut läuft (Schule, Ausbildung, Arbeit ...), dann die Begleitung weniger eng gestalten, wenn es nicht gut (oder
nicht mehr gut) läuft, dann sind evtl. Konsequenzen und eine engere Begleitung sinnvoll oder gar
notwendig.


Empfehlung maximale Medienzeit: 2,5 h pro Tag (17,5 h pro Woche)


Die Zeitangabe von 2,5 h pro Tag gilt als Richtwert und als Selbstkontrolle. Selbsteinschätzungstest(z. B. www.suchtschweiz.ch) kann zur eigenen Einschätzung des Konsums benutzt werden. Eine
Online-Zeit ab 20 h wöchentlich ist problematisch.
Smartphone und Handy

Selbstfinanzierung klären. Das heisst: auch im Lehrlingsbudget einplanen, evtl. Ferienjobsannehmen, bei Studierenden Taschengeld einsetzen oder verdienen.
Tabuzeiten definieren.
Zu beachten im Zusammenhang mit Ablösung zwischen Eltern und Jugendlichen:
Abmachungen treffen, wann die oder der Jugendliche erreichbar ist
Ausgangszeiten abmachen
Nicht als Kontrollmittel verwenden
Die Abmachungen und Regeln gelten auch bei selbst gekauften Smartphones.Gamen und Internet
Selbstfinanzierung klären. Das heisst: im Lehrlingsbudget einplanen, evtl. Ferienjobs annehmen, Taschengeld usw.
Den Jugendlichen zunehmend mehr Selbstverantwortung überlassen. Eltern behalten imAuge, wie Jugendliche ihre Verantwortung wahrnehmen.
Sind die Pflichten noch erfüllt? (Hausaufgaben machen, Ämtli erledigen etc.)
Wie ist die Wochenstruktur, also das Verhältnis zwischen Ausbildung, Beruf und Freizeit?
Abwechslung zwischen verschiedenen Aktivitäten, also Freizeitgestaltung, Sport, sozialeKontakte?
Wann und wo werden wie viel und welche Medienzeiten eingehalten?Diese Nutzungszeiten sind nicht mehr genau durch die Eltern kontrollierbar. Eltern sind
vor allem zu Hause zuständig. Nicht alles kontrollieren, bei Kolleginnen und Kollegen wird
es auch einmal mehr sein.
Fernsehkonsum TV, PC und DVD

Wer viel im Internet ist, soll den TV-Konsum eher einschränken und umgekehrt. Je nachdem wird nun der TV/DVD-Konsum auch mal die Stundenzahl überschreiten, z. B. bei langen Spielfilmen, Serien etc.


Diese Empfehlungen wurden durch CONTACT Jugend- und Familienberatung Luzern mit Beteiligung der Jugend- und Familienberatungen Ebikon, Emmen, Nidwalden und Zug erarbeitet. DerVerbund «no-zoff.ch» – Jugend- und Familienberatungen der Zentralschweiz steht hinter diesen
Empfehlungen.


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time Gepostet am 2022.01.27, 21:08 Uhr

Mal eine Info an die  Chatter , die meinen sie müssten  hier pornografische Sachen verschicken: Überlegt vor dem  Verschicken genau was auf  euch zukommen kann...denn  im Cleef wird so etwas nicht geduldet und zur Anzeige  gebracht...


Macht jemand Minderjährigen pornographische Inhalte per 
Internet zugänglich, so kommt eine Strafbarkeit wegen Zugänglichmachens dieser Inhalte gem. § 184 Abs. 1 StGB in Betracht. ... Ein Verstoß gegen § 184a StGB kann mit einer Freiheitsstrafe bestraft werden.


                                                                   Strafgesetzbuch (StGB)
                                                 § 184 Verbreitung pornographischer Inhalte


1.Wer einen pornographischen Inhalt (§ 11 Absatz 3)1.einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht,

2.an einem Ort, der Personen unter achtzehn Jahren zugänglich ist oder von ihnen eingesehen werden kann, zugänglich macht,

3.im Einzelhandel außerhalb von Geschäftsräumen, in Kiosken oder anderen Verkaufsstellen, die der Kunde nicht zu betreten pflegt, im Versandhandel oder in gewerblichen Leihbüchereien oder Lesezirkeln einem anderen anbietet oder überläßt,

3a.im Wege gewerblicher Vermietung oder vergleichbarer gewerblicher Gewährung des Gebrauchs, ausgenommen in Ladengeschäften, die Personen unter achtzehn Jahren nicht zugänglich sind und von ihnen nicht eingesehen werden können, einem anderen anbietet oder überläßt,

4.im Wege des Versandhandels einzuführen unternimmt,

5.öffentlich an einem Ort, der Personen unter achtzehn Jahren zugänglich ist oder von ihnen eingesehen werden kann, oder durch Verbreiten von Schriften außerhalb des Geschäftsverkehrs mit dem einschlägigen Handel anbietet oder bewirbt,

6.an einen anderen gelangen läßt, ohne von diesem hierzu aufgefordert zu sein,

7.in einer öffentlichen Filmvorführung gegen ein Entgelt zeigt, das ganz oder überwiegend für diese Vorführung verlangt wird,

8.herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält oder einzuführen unternimmt, um diesen im Sinne der Nummern 1 bis 7 zu verwenden oder einer anderen Person eine solche Verwendung zu ermöglichen, oder9.auszuführen unternimmt, um diesen im Ausland unter Verstoß gegen die dort geltenden Strafvorschriften zu verbreiten oder der Öffentlichkeit zugänglich zu machen oder eine solche Verwendung zu ermöglichen,wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.


(2) 1Absatz 1 Nummer 1 und 2 ist nicht anzuwenden, wenn der zur Sorge für die Person Berechtigte handelt; dies gilt nicht, wenn der Sorgeberechtigte durch das Anbieten, Überlassen oder Zugänglichmachen seine Erziehungspflicht gröblich verletzt. 2Absatz 1 Nr. 3a gilt nicht, wenn die Handlung im Geschäftsverkehr mit gewerblichen Entleihern erfolgt.


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gender -NETTY-
smodb smodb
-NETTY-
time Gepostet am 2022.01.28, 07:36 Uhr

Undercoverangel das hast du gut geschrieben wir Mods sind nichts ohne unsere User , ich sehe auch nicht immer alles und bin dankbar wenn ich einen Hinweis bekomme


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gender Buzlumbe
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Buzlumbe
time Gepostet am 2022.01.28, 19:54 Uhr

Die Chatrooms würden verstärkt von Pädophilen zur Suche nach Opfern genutzt, warnte Jörg P. von der Ansprechstelle Kinderpornografie im niedersächsischen Landeskriminalamt (LKA) in einem dpa-Gespräch.„Sie bewegen sich gezielt in Chats, die überwiegend von Kindern besucht werden“, sagte er. „Sie gehen sehr subtil vor und erschleichen sich das Vertrauen der Kinder.“ Schlimmstenfalls versuche der Täter, das Kind zu einem Treffen zu überreden.Ein Pädophiler gebe sich in den Chatrooms meistens selbst als Kind aus. „Wenn er zu einem möglichen Opfer Kontakt geknüpft hat, schickt er ihm pornografische Bilder und versucht es zu animieren, von sich selbst Fotos zu machen und sie ihm zu senden“, erläuterte P. Sollte dies erfolgreich sein, taste sich der Täter weiter vor und erfrage zum Beispiel die Handy-Nummer, die Adresse oder die Schule, die das Kind besucht.Schätzungen über die Zahl solcher Fälle gibt es nach Angaben von P.. nicht. Betroffene Kinder erzählten den Eltern oft aus Scham nichts von ihrer dubiosen Chat-Bekanntschaft. „Die Dunkelziffer ist sehr hoch, Statistiken gibt es nicht.“ Im Sommer richtet das niedersächsische LKA eine neue Ermittlungsgruppe zur Internet- Kriminalität ein, die auch Chatrooms verstärkt beobachten soll.Chatrooms sind virtuelle Räume im Internet, in denen sich Interessierte zu bestimmten Themen austauschen. Dabei können zwei Teilnehmer auch in einen „Privatdialog“ treten und sich so ungestört „unterhalten“. Statt ihres richtigen Namens geben die Chatter normalerweise Decknamen - so genannte .Nicknamen - an.P. appellierte an Eltern und Lehrer, Kinder auf die Gefahren hinzuweisen. „Die Kinder sollten keine Fotos von sich verschicken, keine privaten Details erzählen und keine Adressen oder Telefonnummern preis geben.“


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gender Buzlumbe
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Buzlumbe
time Gepostet am 2022.01.28, 20:16 Uhr

Chatrooms werden überwacht genau auf solche verdachtsfälle wo so etwas vermehrt vorkommt, oder kam.! Hier ist es zum Glück ja nun mal wirklich so
das die Moderatoren schnell und zügig darauf ein Augenmerk nehmen und den User ausschließet.! Es sind aber auch Probe versuche dabei von den Landeskriminalämtern  die auf ein Feedback hoffen um sich des Vermeidlichen User habhaft zu machen! Mit Erfolg ,derzeit! Hier sehe ich Persönlich
keinen Handlungsbedarf ! Die Eintagsfliegen kommen und gehen ,wenn sie merken das die User hier kein Interesses daran haben!  
Mädchen ab 16 in dem Alter haben kein Interesse sich von Heeren die solche Fragen stellen bequatschen zu lassen. Im Normalfall :Ausnahmen gibt es
leider aus Naivität ,und Neugierde. Aber die Nana 15 (Nickname frei erfunden )ist meist der Nette Onkel ca. 50-? und möchte nur eines! Sollte man eigentlich 
selber durchblicken! Die Mods machen durchgehend einen sehr guten Job !! Danke dafür!


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time Gepostet am 2022.03.03, 10:17 Uhr

hallo fidde,

diese aktion ist natürlich super - auch der einsatz des moderatorenteam, doch wir sollten mit träumerein in bezug auf die ip-adresse und der anschließenden möglichen strafverfolgung aufhören. was ist letztendlich eine ip-adresse wert. auch wenn sie feststeht und der nutzer dieser adresse den strafverfolgungsbehörden bekannt ist, ist lange noch nicht bewiesen ob er selbst gegen geltendes recht verstoßen hat. der vermeintliche täter muss z.b. gegen verwandte keinerlei aussage tätigen wenn er den einwand bringt, dass nicht er, sondern eine andere person die tastatur betätigte und z.b. dadurch gegen geltendes recht verstieß, sofern er gegenüber dem vermeintlichen benutzer das zeugnisverweigerungsrecht in anspruch nimmt. was dann? dann wird die angelegenheit in die akte - p - = papierkorb wandern. dadurch ist den geschädigten nicht geholfen. einen täter zu ermitteln ist in jedem fall so gut wie nicht möglich, außer er würde auf frischer tat ertappt. dies nur zur info und ich berichte nicht von der theorie, sondern von der praxis. nichts für ungut - lg supercarrier


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time Gepostet am 2022.03.08, 18:28 Uhr

Hallo Supercarrier ... 

sicher hast du recht  wenn du  zweifelst ..aber  ganz so ist das nicht . Viele fühlen sich sicher und denken ihn kann keiner was. Ich selber habe mal jemanden  anhand von IP und den Informationen , die ich hatte, bei der Polizei angezeigt . Der hat  gezielt nach Kindern gefragt . Zwei Wochen später hab ich dann erfahren das genau dieser User und ein paar seiner Nachbarn und  Freunde besuch von der Polizei hatten  , Pc´s beschlagnahmt worden die mit Kinderpornos usw voll waren. 
Wie genau die vorgegangen sind durfte mir der Beamte  nicht sagen , aber er hat mich gelobt für die Aufmerksamkeit und das ich nicht weg geguckt habe . Und genau das sollten wir alle nicht .. und wenns  3 mal ins Leere läuft .. ein 4. aber erwischt wird hat es sich schon gelohnt!!!
Aber dazu brauchen die Mods die Mithilfe  der User  , die sowas melden . Ohne dem geht es nicht !!  Soooo anonym wie manche denken ist das Internet nicht . 


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gender Holmes
senior senior
Holmes
time Gepostet am 2022.05.06, 15:23 Uhr


Ich möchte die obigen Ausführungen gerne noch etwas ergänzen:

Liebe User, bitte schreibt uns eure Hinweise in der Lobby, habt ein Bisschen Geduld und schreibt nicht im PV.

Stellt euch vor, es postet jemand in der Lobby absolut verbotene Dinge, während der Moderator gerade einen Abuse bearbeitet,
oder im PV einem neuen User hilft.
Plötzlich gehen dann immer mehr Fenster auf, mit Hinweisen und Beschwerden. 
Wir können in dem Moment vor lauter Fenstern gar nicht mehr sehen was in der Lobby abgeht. Und während wir dann versuchen diese Fenster zu schließen, gehen wieder die nächsten auf mit Beschwerden, warum der Mod nichts macht.

Merkt ihr was? Durch diese ganzen PV Fenster wird also genau das verhindert was ihr erreichen wollt.

Deshalb nochmal die Bitte: 
Helft uns gerne, aber bitte in der Lobby, und nicht im PV.
Wenn es um Vergehen im PV  geht, dann bitte Abuse klicken.
Dann sehen wir das und es ist absolut nicht erforderlich den Moderator zusätzlich anzuschreiben.

Vielen Dank


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gender Vampi
tl tl
Vampi
time Gepostet am 2022.08.14, 11:01 Uhr

Im Gegensatz zu manchem ausgewählten Chatroom bleiben Messengerangebote grundsätzlich unmoderiert. Das bedeutet, kein Erwachsener liest mit oder passt auf, wenn Grenzen überschritten werden. Die Gefahren sind vielseitig und teilweise auch folgenschwer. "Instant Messenger werden beispielsweise dazu genutzt, Kinder und Jugendliche sexuell zu belästigen, zu beleidigen, zu bedrohen oder zu diffamieren", erklärt Katja Knierim. "Über Messenger können verletzende Fotos und Videos verschickt oder diskriminierende Webcam-Aufzeichnungen übertragen werden – häufig handelt es sich dabei um pornografische Darstellungen. Pädokriminelle Täter nutzen Messenger aber auch, um sexuellen Missbrauch anzubahnen. Sie durchsuchen dazu die Profile von Messenger-Nutzern gezielt nach minderjährigen Opfern."Täglich wühlen sich zwei Mitarbeiter von Jugendschutz.net durch Chats, Messenger und Communities, hinterlassen freigiebig wie Kinder Adresse und Kontaktangaben. Die Ergebnisse fallen überwiegend problematisch aus. Nun verspricht der neue Dienst mehr Schutz."Der Kindermessenger ist ein Angebot, das Eltern hilft, ihren Kindern einen sicheren Zugang zu einer Kommunikationsform zu ermöglichen", erklärt Frank Maenz von Microsoft, Produktmanager Windows Live/ Messenger. "Da diese Nutzergruppe unter zwölf Jahren zum Großteil noch nicht über die notwendige Medienkompetenz verfügt, macht es Sinn, ein gesondertes Produkt anzubieten, das an die Bedürfnisse der Kinder dieser Altersgruppe angepasst ist. Ganz grundsätzlich geht es darum, kein überfrachtetes Tool anzubieten, das in erster Linie eine Kontrolle der Kontaktliste gewährleistet.


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gender Vampi
tl tl
Vampi
time Gepostet am 2022.12.12, 17:19 Uhr

Doch beim Chat lauern viele Gefahren. Was Eltern und Kinder wissen müssen.Pornografie, Pädophilie oder braune Propaganda: Das sind nur drei von vielen möglichen Gefahren, denen Kinder und Jugendliche in Chaträumen ausgesetzt sein können. Problematisch wird es, wenn die Eltern noch nicht einmal ahnen, was ihren Nachwuchs im Netz erwarten kann. Deshalb gibt es Regeln für sicheres Kommunizieren im Chatraum, die Kinder und Eltern wie das kleine Einmaleins kennen sollten. Ja. Für alle Kommunikationsdienste gelten die gleichen Gesetze wie im realen Leben. Also müssen auch im Internet Straf- und Jugendschutzgesetze eingehalten werden. Es ist verboten, andere zu beleidigen. Schimpfwörter wie "Drecksau" sind tabu, auch zu Gewalt gegen Bevölkerungsgruppen oder Einzelne aufzurufen oder Nazikennzeichen zu benutzen wie "Heil Hitler".Verboten ist auch das Senden von pornografischen oder gewaltverherrlichenden Filmen, Bildern und Texten. Es ist verboten, Minderjährige sexuell zu belästigen oder gar einen Missbrauch vorzubereiten. Wichtig ist darüber hinaus auch, dass jeder das Recht am eigenen Bild hat. Das heißt, nur weil jemand ein Bild von einem Freund geschossen hat, darf er es noch lange nicht ohne dessen Zustimmung publizieren. Auch und gerade Kinder sollten stets ihre persönlichen Daten schützen. Das heißt, sie dürfen nie ihren wirklichen Namen preisgeben, sondern sich einen lustigen oder kreativen Spitznamen (Nickname) einfallen lassen. Ebenfalls gilt: Niemals die Adresse von zu Hause oder der Schule oder Freunden nennen, nie die eigene Telefonnummer herausgeben und niemals Fotos oder Filme senden. Darüber hinaus sollten sich Kinder und Jugendliche nie mit Chatpartnern im wirklichen Leben treffen.Was sollte man tun, wenn einem beim Chatten etwas merkwürdig vorkommt?Sofort melden: In vielen Chatrooms gibt es einen sogenannten Alarmbutton, den man anklicken kann. Außerdem können sich die Kinder und Jugendlichen immer an die Moderatoren wenden. Immer, wenn sich ein Kind und Jugendlicher belästigt fühlt, sollte er das auch sagen. Wichtig ist auch, dass immer die Eltern informiert werden.


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